Nistplätze und Brutstätten: Kein Rückschnitt im Garten
Bonn Hecken und Pflanzen dürfen jetzt nur noch sehr vorsichtig zurückgeschnitten werden.
Ein starker Rückschnitt ist zum Schutz der Wildtiere von März bis September verboten.
Darauf weist die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen in Bonn hin. Denn Vögel und andere Tiere nutzen Hecken und andere Pflanzen im Garten oft als Nistplatz oder Brutstätte. Wenn sie solche Plätze entdecken, sollten Hobbygärtner den Schnitt auf später im Jahr verschieben.
dpa-infocom