Berlin Eltern verlieren den Anspruch auf das Kindergeld für ein volljähriges Kind, wenn dessen Einkünfte und Bezüge den Grenzbetrag übersteigen. Er beträgt 7680 Euro für 2009 und 8004 Euro für 2010. Eltern sollten die Höhe der Einkünfte daher immer genau im Auge behalten, damit sie nicht am Ende das gesamte Kindergeld zurückzahlen müssen, rät der Bund der Steuerzahler in Berlin. mehr…
Karlsruhe Die Zweitwohnungssteuer ist zulässig. Das hat das Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe entschieden. Das Gericht hat die Verfassungsbeschwerden eines Polizeibeamten aus Bayern sowie eines Studenten aus Aachen nicht zur Entscheidung... mehr…
Berlin Für Steuerzahler kann es sich lohnen, sich eine Abfindung auf mehrere Jahre verteilt auszahlen zu lassen. Denn nach dem Verlust des Jobs könne im folgenden Jahr der Steuersatz niedriger sein... mehr…
Berlin Benötigen Kinder nach einem beruflich bedingten Umzug Nachhilfe, können die Eltern die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Für jedes Kind lassen sich bis zu 1584 Euro als Werbungskosten geltend machen... mehr…
München Abfindungen müssen grundsätzlich versteuert werden, unterliegen aber unter Umständen einem ermäßigten Steuersatz. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern in München hin. Sind die Einkünfte aus Arbeitslohn und Abfindung höher als... mehr…
Do, 25. Mär. 2010, 10:22 © Rhein-Zeitung
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