Einspruch gegen Steuerbescheid kann sich lohnen
Berlin Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid kann sich lohnen.
Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin hin und beruft sich auf eine neue Statistik des Bundesfinanzministeriums.
Den Daten zufolge wurden im vergangenen Jahr von den mehr als 5,5 Millionen abgearbeiteten Einsprüchen annähernd die Hälfte zugunsten der Steuerzahler entschieden. In 42 Prozent der Fälle habe der Fiskus dem Bürger recht gegeben.
Auf diesem Weg wurden etwa versäumte Abzugsbeträge nachträglich anerkannt oder Schätzungen korrigiert. Steuerzahler können innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Einspruch beim Finanzamt einlegen. Wird der Bescheid - wie üblich - per Brief versandt, gelte dieser am dritten Tag als zugestellt.
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